Unser Team besteht aus einem deutschen Rechtsanwalt, einem Anwalt nach türkischem Recht, einem Juristen und einem Experten für die Gastronomie. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für Arbeitgeber und Fachkräfte im Bereich der internationalen Arbeitsmigration.
Unser Arbeitsprozess ist strukturiert und effizient:
✔ Beratung & Bedarfsanalyse: Wir analysieren den Personalbedarf und beraten Arbeitgeber individuell.
✔ Dokumentation & Antragsstellung: Wir übernehmen die komplette Abwicklung der Anträge, von der Berufsanerkennung bis zum Visumantrag.
✔ Koordination mit Behörden: Wir kommunizieren mit der Ausländerbehörde, der Bundesagentur für Arbeit und den deutschen Botschaften.
✔ Einreise & Integration: Nach der Visumerteilung begleiten wir die Fachkräfte bei der Einreise und unterstützen bei administrativen Prozessen.
Unsere Preise variieren je nach Dienstleistung und individuellem Bedarf. Arbeitgeber können sich in einem kostenlosen Erstgespräch über die möglichen Kosten und die optimale Lösung für ihr Unternehmen informieren.
Wir vermitteln Fachkräfte in verschiedenen Bereichen, darunter Gesundheitswesen, Pflege, Ingenieurwesen, technische Berufe, Bauwesen, IT, Gastronomie, Hotellerie und Handwerk.
✔ Rechtssichere Prozesse: Durch unser juristisches Fachwissen stellen wir sicher, dass alle Verfahren gesetzeskonform ablaufen.
✔ Effizienz & Schnelligkeit: Wir optimieren den gesamten Ablauf, um Verzögerungen zu vermeiden.
✔ Individuelle Betreuung: Arbeitgeber und Fachkräfte erhalten maßgeschneiderte Lösungen für ihre spezifischen Bedürfnisse.
Das Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) ermöglicht eine schnellere Einreise qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittstaaten.
Vorteile:
Die rechtliche Basis besteht aus mehreren Gesetzen und Verordnungen:
Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Definiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für ausländische Fachkräfte.
Anerkennungsgesetz: Regelt die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Beschäftigungsverordnung (BeschV): Enthält spezifische Bestimmungen zur Arbeitsaufnahme von Drittstaatsangehörigen.
Jedes in Deutschland registrierte Unternehmen kann das Verfahren nach § 81a AufenthG nutzen, sofern es folgende Bedingungen erfüllt:
Ausgeschlossen sind: Unternehmen ohne qualifizierte Stellen (z. B. Hilfs- oder Saisonarbeit) sowie Firmen ohne deutsche Betriebsstätte.
Für die Antragstellung sind folgende Dokumente erforderlich:
Aii-Consulting unterstützt Unternehmen bei der Vorbereitung und Einreichung der Unterlagen sowie der gesamten Verfahrensabwicklung.
Das Fachkräfteverfahren sieht eine maximale Bearbeitungszeit von vier Monaten vor, beginnend mit dem Eingang des vollständigen Antrags bei der Ausländerbehörde. Diese Frist kann jedoch variieren, abhängig von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und der Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen.
Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ist ein zentraler Bestandteil des Verfahrens nach § 81a AufenthG.
Zuständige Stellen:
Ablauf:
Anpassungsmaßnahmen (falls erforderlich):
Aii-Consulting unterstützt Unternehmen und Fachkräfte bei der gesamten Anerkennungsprozedur, von der Antragstellung bis zur Koordination mit den Behörden.
Internationale Fachkräfte haben in Deutschland die gleichen arbeitsrechtlichen Rechte wie inländische Arbeitnehmer.
Wichtige Rechte:
Internationale Fachkräfte unterliegen ab dem ersten Arbeitstag der deutschen Steuerpflicht, wenn sie in Deutschland arbeiten und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hier haben.
Arbeitgeber in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Arbeitnehmer bestimmte Sozialversicherungen abzuschließen und Beiträge abzuführen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB).
Die Integration ausländischer Fachkräfte in den deutschen Arbeitsmarkt erfordert sprachliche, berufliche und organisatorische Unterstützung. Staatliche und privatwirtschaftliche Programme erleichtern diesen Prozess.
Internationale Fachkräfte haben in Deutschland viele Möglichkeiten, ihre Karriere langfristig zu fördern. Neben der beruflichen Qualifikation sind Sprachkenntnisse, Netzwerke und Weiterbildungen entscheidend.
Der Familiennachzug für Fachkräfte in Deutschland ist unter bestimmten Bedingungen möglich und wird durch gesetzliche Regelungen erleichtert.
Aii-Consulting unterstützt Fachkräfte und ihre Familien bei allen administrativen Schritten für den Familiennachzug und die Integration in Deutschland.
Das Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG erleichtert die Einstellung qualifizierter ausländischer Fachkräfte. Dennoch gibt es bürokratische Hürden, die Unternehmen bewältigen müssen. Aii-Consulting unterstützt Arbeitgeber bei allen Schritten, um den Prozess effizient und reibungslos zu gestalten.
Mit der professionellen Unterstützung von Aii-Consulting können Unternehmen das Fachkräfteverfahren effizient und ohne unnötige Verzögerungen durchführen.
Das Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) richtet sich an Arbeitgeber, die eine ausländische Fachkraft einstellen möchten. Die Chancenkarte (§ 20a AufenthG) ermöglicht es qualifizierten Fachkräften, ohne festen Arbeitsvertrag nach Deutschland einzureisen und eine Stelle zu suchen.
✔ Arbeitsvertrag erforderlich
✔ Schnellere Bearbeitung (ca. 4 Monate)
✔ Berufsanerkennung nötig
✔ Sofortige Vollzeitbeschäftigung möglich
➡ Ideal für Unternehmen, die bereits eine Fachkraft gefunden haben.
✔ Kein Arbeitsvertrag nötig
✔ Bis zu 12 Monate Jobsuche in Deutschland
✔ Punktebasiertes System (Qualifikation, Erfahrung, Sprache)
✔ Teilzeitbeschäftigung (20 Std./Woche) erlaubt
➡ Ideal für Fachkräfte, die flexibel nach Deutschland kommen möchten.
📌 Fachkräfteverfahren → Schnelle Einreise mit Arbeitsvertrag
📌 Chancenkarte → Aufenthalt für Jobsuche
Aii-Consulting unterstützt Arbeitgeber und Fachkräfte im gesamten Prozess.
Ja, Arbeitgeber können mehrere Fachkräfte parallel beantragen, jedoch muss für jede Fachkraft ein separater Antrag gestellt werden.
✔ Einzelne Anträge erforderlich – Keine Sammelanträge möglich, jede Fachkraft wird individuell geprüft.
✔ Parallele Bearbeitung – Mehrere Anträge können gleichzeitig bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
✔ Unternehmensprüfung – Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob das Unternehmen genügend Kapazitäten für mehrere Fachkräfte hat.
✔ Große Rekrutierungen – Unternehmen mit hohem Personalbedarf (z. B. Bau, Pflege, IT, Gastronomie & Hotellerie) können mit Behörden abgestimmte Verfahren nutzen.
Aii-Consulting unterstützt Unternehmen bei der effizienten Koordination mehrerer Anträge und sorgt für eine reibungslose Abwicklung.
Ja, Aii-Consulting kann mehrere Fachkräfteanträge parallel bearbeiten und sorgt für eine effiziente Abwicklung im beschleunigten Fachkräfteverfahren.
✔ Individuelle Antragstellung – Jeder Antrag wird separat bei den Behörden eingereicht und geprüft.
✔ Parallele Bearbeitung – Koordination mehrerer Anträge, um Wartezeiten zu vermeiden.
✔ Unternehmensprüfung – Unterstützung bei Nachweisen zur finanziellen und betrieblichen Leistungsfähigkeit.
✔ Fachkräftebetreuung – Begleitung bei Anerkennung, Visum und Einreisevorbereitungen.
✔ Großrekrutierungen – Maßgeschneiderte Lösungen für Branchen mit hohem Personalbedarf (z. B. Gesundheitswesen, Handwerk, IT, Gastronomie & Hotellerie).
Mit Aii-Consulting profitieren Unternehmen von einer schnellen, professionellen und rechtssicheren Abwicklung – auch bei mehreren parallelen Anträgen.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG wird von mehreren Behörden koordiniert:
✔ Ausländerbehörde am Unternehmensstandort
→ Prüft Antragsunterlagen und beantragt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
→ Stellt die Vorabzustimmung für das Visum aus.
✔ Bundesagentur für Arbeit (BA)
→ Prüft Arbeitsbedingungen (Gehalt, Arbeitsmarktanforderungen).
→ Erteilt die Zustimmung zur Beschäftigung.
✔ Deutsche Botschaft/Konsulat im Herkunftsland
→ Bearbeitet den Visumantrag und führt Identitätsprüfungen durch.
→ Erteilt das nationale Visum zur Einreise nach Deutschland.
Aii-Consulting koordiniert den gesamten Prozess und sorgt für eine schnelle, fehlerfreie Abwicklung des Fachkräfteverfahrens.
Das Fachkräfteverfahren unterscheidet sich je nach Qualifikation. Die wichtigsten Unterschiede:
✔ Akademische Berufe (§ 18b AufenthG)
→ Anerkannter Hochschulabschluss erforderlich.
→ Keine formale Berufsanerkennung nötig, außer für reglementierte Berufe (z. B. Ärzte, Lehrer).
→ Blaue Karte EU möglich (Mindestgehalt 45.300 €, für Mangelberufe 39.682,80 €).
→ Keine Arbeitsmarktprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit.
✔ Ausbildungsberufe (§ 18a AufenthG)
→ Anerkannte Berufsausbildung zwingend erforderlich.
→ Vollständige Berufsanerkennung vor Arbeitsaufnahme nötig.
→ Anerkennung durch IHK FOSA, HWK oder zuständige Landesbehörden.
→ Arbeitsmarktprüfung und tarifgerechtes Gehalt erforderlich.
→ Falls Anerkennung fehlt, kann ein Visum für eine Qualifizierungsmaßnahme beantragt werden.
Aii-Consulting unterstützt Fachkräfte und Unternehmen bei Anerkennungsverfahren, Anträgen und behördlichen Prozessen.
Nein, es gibt keine allgemeine Altersgrenze für das Fachkräfteverfahren gemäß § 81a AufenthG. Fachkräfte können unabhängig vom Alter nach Deutschland einwandern.
✔ Besondere Regelungen ab 45 Jahren (§ 18a & § 18b Abs. 1 AufenthG)
→ Fachkräfte ab 45 Jahren müssen ein Mindestgehalt von 49.830 € brutto jährlich (4.152,50 € monatlich, Stand 2024) oder eine angemessene Altersvorsorge nachweisen.
→ Falls diese Bedingungen nicht erfüllt sind, kann die Ausländerbehörde im Einzelfall entscheiden.
✔ Blaue Karte EU: Einkommensgrenzen 2024
→ Allgemeine Berufe: 45.300 € brutto jährlich
→ Mangelberufe: 39.682,80 € brutto jährlich
Aii-Consulting unterstützt Fachkräfte und Arbeitgeber bei allen Fragen rund um das Fachkräfteverfahren.
Falls es zu Verzögerungen kommt, gibt es mehrere Möglichkeiten, das Verfahren zu beschleunigen:
✔ Direkte Klärung mit der Ausländerbehörde
→ Aii-Consulting übernimmt die Kommunikation mit den Behörden und überprüft den Bearbeitungsstatus.
✔ Fehlende Unterlagen schnell nachreichen
→ Falls Dokumente unvollständig sind oder nachgereicht werden müssen, sorgt Aii-Consulting für eine schnelle Bereitstellung.
✔ Dringlichkeitsanfrage bei Behörden
→ Falls das Unternehmen auf die schnelle Einreise der Fachkraft angewiesen ist, erstellt Aii-Consulting ein offizielles Schreiben mit:
✅ Begründung der Dringlichkeit (z. B. Arbeitsbeginn, betriebliche Notwendigkeit)
✅ Verweis auf die gesetzlichen Fristen im § 81a AufenthG
✅ Direkte Übermittlung an die zuständigen Behörden
Aii-Consulting unterstützt Unternehmen und Fachkräfte dabei, Verzögerungen zu minimieren und das Verfahren effizient abzuschließen.
✔ Ja, Ehepartner und Kinder können im Rahmen des Familiennachzugs nachkommen. Voraussetzung dafür sind:
✅ Gesicherter Lebensunterhalt → Das Einkommen der Fachkraft muss ausreichen, um die Familie zu versorgen.
✅ Angemessener Wohnraum → Es muss eine geeignete Wohnung für die Familie vorhanden sein.
✅ Krankenversicherung → Alle Familienmitglieder müssen versichert sein.
Aii-Consulting unterstützt Fachkräfte und Arbeitgeber beim Familiennachzug, um den Prozess reibungslos zu gestalten.
Arbeitgeber müssen nach der Einreise der Fachkraft folgende Schritte durchführen:
✅ Anmeldung bei den Behörden → Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, Registrierung bei der Sozialversicherung und Krankenkasse.
✅ Integration in das Unternehmen → Unterstützung bei organisatorischen Abläufen und Behördengängen.
✅ Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften → Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen und tariflicher Vergütung.
Aii-Consulting begleitet Arbeitgeber bei diesen Prozessen, um eine reibungslose Eingliederung der Fachkraft zu gewährleisten.
Die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde ist sechs Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Fachkraft das Visum beantragen und nach Deutschland einreisen.
Ein Visumantrag kann trotz Vorabzustimmung der Ausländerbehörde abgelehnt werden, wenn:
In diesem Fall kann eine Remonstration (Einspruch) eingelegt oder ein neuer Antrag mit korrigierten Unterlagen gestellt werden.
Aii-Consulting unterstützt Fachkräfte und Unternehmen bei der Prüfung und Optimierung der Antragsunterlagen, um Ablehnungen zu vermeiden.
Fachkräfte haben zwei Möglichkeiten, gegen eine Ablehnung des Visums vorzugehen:
Alle Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten, unterliegen der Einkommensteuerpflicht.
Alle Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten, unterliegen der Pflichtversicherung in der Sozialversicherung. Dazu gehören:
Die Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen und je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten, haben die gleichen Rechte wie deutsche Arbeitnehmer. Dazu gehören:
Aii-Consulting unterstützt Fachkräfte und Arbeitgeber bei arbeitsrechtlichen Fragen und der Vertragsgestaltung.
Fachkräfte können ihre beruflichen Perspektiven in Deutschland durch folgende Maßnahmen optimieren:
✔ Integrationskurse (BAMF, Bundesagentur für Arbeit)
✔ Berufliche Anpassungsqualifikationen
✔ Sprachkurse für den Beruf
Pflichtversicherungen (gesetzlich vorgeschrieben):
✔ Krankenversicherung – Jede Fachkraft muss entweder gesetzlich oder privat krankenversichert sein.
✔ Rentenversicherung – Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenkasse für die Altersvorsorge.
✔ Arbeitslosenversicherung – Absicherung gegen Einkommensausfall im Falle einer Arbeitslosigkeit.
✔ Pflegeversicherung – Ergänzung zur Krankenversicherung, um im Pflegefall Unterstützung zu erhalten.
✔ Unfallversicherung – Gilt für Arbeits- und Wegeunfälle, wird vom Arbeitgeber gezahlt.
✔ Berufsunfähigkeitsversicherung – Schützt das Einkommen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit.
✔ Private Haftpflichtversicherung – Deckt Schäden ab, die versehentlich Dritten zugefügt werden.
✔ Hausratversicherung – Sichert das eigene Hab und Gut gegen Schäden durch Feuer, Wasser oder Diebstahl.
✔ Rechtsschutzversicherung – Übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei arbeitsrechtlichen oder privaten Streitigkeiten.
✔ Zusätzliche private Krankenversicherung – Ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung um bessere Leistungen (z. B. Zahnersatz, Sehhilfen, Chefarztbehandlung).
✔ Unfallversicherung – Absicherung bei Unfällen im privaten Bereich (da die gesetzliche Unfallversicherung nur für Arbeitsunfälle gilt).
✔ Kfz-Haftpflichtversicherung – Pflicht für alle Fahrzeughalter in Deutschland.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren erleichtert die Rekrutierung internationaler Talente, bringt jedoch einige Herausforderungen mit sich:
✔ Lange Bearbeitungszeiten – Trotz des beschleunigten Verfahrens kann es zu Verzögerungen bei der Anerkennung von Qualifikationen und der Visumerteilung kommen.
✔ Komplexe Behördenprozesse – Die Abstimmung zwischen Ausländerbehörde, Bundesagentur für Arbeit und deutschen Auslandsvertretungen erfordert sorgfältige Planung.
✔ Fehlende oder unvollständige Unterlagen – Dokumente müssen vollständig und korrekt sein, da Nachforderungen das Verfahren erheblich verlängern können.
✔ Arbeitsmarktzulassung und Qualifikationsprüfung – Die Berufsanerkennung ist in vielen Fällen zwingend erforderlich, insbesondere bei nicht-akademischen Berufen.
✔ Zusätzliche Nachweise für Fachkräfte ab 45 Jahren – Höhere Gehaltsanforderungen oder Rentennachweise können das Verfahren verkomplizieren.
Aii-Consulting unterstützt Arbeitgeber und Fachkräfte bei der vollständigen Antragstellung, optimiert den Prozess und minimiert Verzögerungen durch gezielte Vorbereitung.
✔ Beschleunigtes Fachkräfteverfahren: Arbeitgebergesteuertes Verfahren für Fachkräfte mit einem konkreten Arbeitsangebot und einem anerkannten Abschluss. Der Antrag erfolgt durch den Arbeitgeber, die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu vier Monate.
✔ Chancenkarte: Punktebasiertes System für Fachkräfte ohne festen Arbeitsvertrag. Bewerber können bis zu 12 Monate in Deutschland bleiben, um eine Arbeit zu suchen. Kriterien wie Qualifikation, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse entscheiden über die Erteilung.
Aii-Consulting berät Arbeitgeber und Fachkräfte zu beiden Verfahren und unterstützt bei der schnellen und reibungslosen Abwicklung.
✔ Ausländerbehörde: Koordiniert das gesamte Verfahren und holt die Zustimmung anderer Behörden ein.
✔ Bundesagentur für Arbeit: Prüft, ob die Fachkraft unter den vorgeschriebenen Bedingungen eingestellt werden darf.
✔ IHK/HWK: Übernimmt die Anerkennung ausländischer Qualifikationen, wenn erforderlich.
✔ Deutsche Botschaft/Konsulat: Stellt das Visum aus, nachdem alle Prüfungen abgeschlossen sind.
Aii-Consulting unterstützt Arbeitgeber dabei, das Verfahren reibungslos mit den zuständigen Behörden zu durchlaufen.
✔ Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit (§ 39 AufenthG)
✔ Mindestlohn und Tariflöhne
✔ Sozialversicherungspflicht
✔ Kontrollen durch Zoll und Arbeitsschutzbehörden
Aii-Consulting berät Unternehmen zur Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Vorgaben und unterstützt bei der rechtssicheren Integration ausländischer Fachkräfte.