faq - Aii-Consulting
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FAQ: Allgemeine Fragen Aii-Consulting

1. Wer ist Aii-Consulting?

Unser Team besteht aus einem deutschen Rechtsanwalt, einem Anwalt nach türkischem Recht, einem Juristen und einem Experten für die Gastronomie. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für Arbeitgeber und Fachkräfte im Bereich der internationalen Arbeitsmigration.

2. Wie arbeitet Aii-Consulting?

Unser Arbeitsprozess ist strukturiert und effizient:
Beratung & Bedarfsanalyse: Wir analysieren den Personalbedarf und beraten Arbeitgeber individuell.
Dokumentation & Antragsstellung: Wir übernehmen die komplette Abwicklung der Anträge, von der Berufsanerkennung bis zum Visumantrag.
Koordination mit Behörden: Wir kommunizieren mit der Ausländerbehörde, der Bundesagentur für Arbeit und den deutschen Botschaften.
Einreise & Integration: Nach der Visumerteilung begleiten wir die Fachkräfte bei der Einreise und unterstützen bei administrativen Prozessen.

3. Wie erfolgt die Vergütung für Arbeitgeber?

Unsere Preise variieren je nach Dienstleistung und individuellem Bedarf. Arbeitgeber können sich in einem kostenlosen Erstgespräch über die möglichen Kosten und die optimale Lösung für ihr Unternehmen informieren.

4. Welche Branchen unterstützt Aii-Consulting bei der Fachkräfterekrutierung?

Wir vermitteln Fachkräfte in verschiedenen Bereichen, darunter Gesundheitswesen, Pflege, Ingenieurwesen, technische Berufe, Bauwesen, IT, Gastronomie, Hotellerie und Handwerk.

5. Welche Vorteile bietet Aii-Consulting im Vergleich zu anderen Beratungsunternehmen?

Rechtssichere Prozesse: Durch unser juristisches Fachwissen stellen wir sicher, dass alle Verfahren gesetzeskonform ablaufen.
Effizienz & Schnelligkeit: Wir optimieren den gesamten Ablauf, um Verzögerungen zu vermeiden.
Individuelle Betreuung: Arbeitgeber und Fachkräfte erhalten maßgeschneiderte Lösungen für ihre spezifischen Bedürfnisse.

A. Allgemeine Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren

1. Was ist das Fachkräfteverfahren und welche Vorteile bietet es?

Das Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) ermöglicht eine schnellere Einreise qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittstaaten.

Vorteile:

  • Schnelle Bearbeitung: In der Regel innerhalb von vier Monaten.
  • Zentrale Koordination: Die Ausländerbehörde organisiert den Ablauf.
  • Erleichterte Anerkennung: Unterstützung bei der Berufsanerkennung.
  • Beschleunigte Visaerteilung: Priorisierte Bearbeitung durch die Botschaft.

2. Welche rechtlichen Grundlagen regeln das Fachkräfteverfahren?

Die rechtliche Basis besteht aus mehreren Gesetzen und Verordnungen:

  • 81a AufenthG: Regelt das Fachkräfteverfahren.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Definiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für ausländische Fachkräfte.

Anerkennungsgesetz: Regelt die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.

Beschäftigungsverordnung (BeschV): Enthält spezifische Bestimmungen zur Arbeitsaufnahme von Drittstaatsangehörigen.

3. Welche Änderungen gab es 2024 im beschleunigten Fachkräfteverfahren?

  • Schnellere Anerkennung: Vereinfachte Verfahren für viele Berufe.
  • Digitale Antragstellung: Erleichtert den Prozess.
  • Mehr Berufe zugelassen: Erweiterung der Branchenliste.
  • Höhere Gehaltsgrenzen: Neue Mindestanforderungen.

4. Wie unterscheidet sich das beschleunigte Verfahren vom regulären Einwanderungsprozess?

  • Normales Verfahren: Antragstellung durch die Fachkraft selbst, keine Priorisierung, lange Bearbeitungszeiten.Beschleunigtes Verfahren: Unternehmen beantragt das Verfahren bei der Ausländerbehörde, schnellere Bearbeitung.

5. Welche Berufe profitieren am meisten vom beschleunigten Fachkräfteverfahren?

  • Ingenieure (Maschinenbau, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, IT)Pflegekräfte, Ärzte, medizinisches PersonalHandwerker (Elektriker, Installateure, Schweißer, Kfz-Mechatroniker)Gastronomie (Köche, Hotelfachkräfte)

B. Voraussetzungen und Anforderungen für Fachkräfte

6. Welche Voraussetzungen muss eine ausländische Fachkraft erfüllen, um das Verfahren zu nutzen?

  • Anerkannter Abschluss: Eine in Deutschland anerkannte berufliche Qualifikation oder ein akademischer Grad ist erforderlich.
  • Arbeitsvertrag: Ein gültiger Arbeitsvertrag mit tarifgerechter Vergütung und klarer Tätigkeitsbeschreibung.
  • Sprachkenntnisse: Erforderlich je nach Beruf (B2 für reglementierte Berufe, sonst oft nicht notwendig).
  • Kein Einreiseverbot: Keine früheren Ausweisungen, Visaverstöße oder sicherheitsrelevante Vorstrafen.

7. Welche Branchen haben den höchsten Bedarf an internationalen Fachkräften?

  • Gesundheitswesen: Krankenhäuser, Altenpflege, Arztpraxen.
  • IT & Ingenieurwesen: Softwareentwicklung, Elektrotechnik, Maschinenbau.
  • Baugewerbe & Handwerk: Fachkräfte im Bauwesen, Elektriker, Installateure.
  • Gastronomie & Hotellerie: Köche, Servicepersonal, Hotelmanagement.

8. Welche Sprachkenntnisse sind für das Fachkräfteverfahren erforderlich?

  • Medizinische Berufe: B2-Niveau erforderlich.
  • Technische Berufe: A2–B1 oder keine Sprachvorgabe.
  • Handwerksberufe: A2–B1 oder keine Sprachvorgabe.
  • Gastronomie: A2–B1 oder keine Sprachvorgabe.

C. Anforderungen und Pflichten für Arbeitgeber

9. Welche Unternehmen können das Fachkräfteverfahren nutzen?

Jedes in Deutschland registrierte Unternehmen kann das Verfahren nach § 81a AufenthG nutzen, sofern es folgende Bedingungen erfüllt:

  • Unternehmenssitz in Deutschland: Registrierung im Handels-, Gewerbe- oder Vereinsregister erforderlich.
  • Fachkräftebedarf: Stelle muss für eine qualifizierte Fachkraft mit anerkannter Qualifikation vorgesehen sein.
  • Arbeitsvertrag: Tarifgerechtes Gehalt und rechtssicherer Vertrag.
  • Arbeitsmarktprüfung: Falls erforderlich, Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
  • Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften: Unternehmen mit Verstößen (z. B. Lohnbetrug) sind ausgeschlossen.
  • Unterstützung der Fachkraft: Begleitung bei Anerkennungs- und Visaverfahren.

Ausgeschlossen sind: Unternehmen ohne qualifizierte Stellen (z. B. Hilfs- oder Saisonarbeit) sowie Firmen ohne deutsche Betriebsstätte.

10. Welche Unterlagen benötigt ein Arbeitgeber für die Beantragung des Verfahrens?

Für die Antragstellung sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Arbeitsvertrag oder Stellenangebot
  • Firmendokumente (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug)
  • Nachweis der Qualifikation der Fachkraft
  • Antrag auf Vorabzustimmung bei der Ausländerbehörde

Aii-Consulting unterstützt Unternehmen bei der Vorbereitung und Einreichung der Unterlagen sowie der gesamten Verfahrensabwicklung.

D. Der Ablauf des beschleunigten Fachkräfteverfahrens

11. Wie lange dauert das Verfahren in der Regel von Antragstellung bis zur Einreise?

Das Fachkräfteverfahren sieht eine maximale Bearbeitungszeit von vier Monaten vor, beginnend mit dem Eingang des vollständigen Antrags bei der Ausländerbehörde. Diese Frist kann jedoch variieren, abhängig von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und der Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen.

12. Wie funktioniert die Berufsanerkennung im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens?

Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ist ein zentraler Bestandteil des Verfahrens nach § 81a AufenthG.

Zuständige Stellen:

  • Nicht-akademische Berufe: IHK FOSA, HWK oder Landesbehörden.
  • Akademische Berufe: ZAB oder ANABIN-Datenbank.
  • Reglementierte Berufe: Zusätzliche Anerkennung durch Kammern oder Landesbehörden (z. B. Ärzte, Ingenieure, Pflegekräfte).

Ablauf:

  1. Arbeitgeber stellt Antrag bei der Ausländerbehörde.
  2. Anerkennung wird durch zuständige Stellen geprüft.
  3. Ergebnis:
    • Vollständige Anerkennung: Sofortige Arbeitsaufnahme möglich.
    • Teilweise Anerkennung: Anpassungsmaßnahmen erforderlich.
  4. Bundesagentur für Arbeit erteilt ggf. Zustimmung.
  5. Visum wird von der Botschaft ausgestellt.

Anpassungsmaßnahmen (falls erforderlich):

  • Nachqualifizierung in Deutschland (§ 16d AufenthG).
  • Defizitausgleich durch Berufserfahrung.
  • Fachsprachprüfung für reglementierte Berufe.

Aii-Consulting unterstützt Unternehmen und Fachkräfte bei der gesamten Anerkennungsprozedur, von der Antragstellung bis zur Koordination mit den Behörden.

E. Beschäftigung und Arbeitsbedingungen in Deutschland

13. Welche Rechte haben Fachkräfte im deutschen Arbeitsrecht?

Internationale Fachkräfte haben in Deutschland die gleichen arbeitsrechtlichen Rechte wie inländische Arbeitnehmer.

Wichtige Rechte:

  • Gleichbehandlung: Keine Diskriminierung nach Herkunft, Geschlecht oder Religion (§ 1 AGG, Art. 3 GG).
  • Mindestlohn & Tarifverträge: Mindestlohn 2024: 12,41 €/Stunde. Tariflöhne in einigen Branchen höher (§ 1 MiLoG).
  • Sozialversicherungspflicht: Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen (§ 5 SGB V).
  • Kündigungsschutz: Unrechtmäßige Kündigungen können vor dem Arbeitsgericht angefochten werden (§ 1 KSchG).
  • Urlaubsanspruch: Mindestens 20 Tage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche (§ 3 BUrlG).
  • Arbeitszeitregelung: Max. 8–10 Std./Tag, 30–45 Min. Pause, mind. 11 Std. Ruhezeit (§ 3 ArbZG).
  • Mutterschutz & Elternzeit: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt geschützt. Bis zu 3 Jahre Elternzeit möglich (§ 3 MuSchG, § 15 BEEG).
  • Arbeitsschutz & Mitbestimmung: Arbeitgeber müssen sichere Arbeitsbedingungen bieten. Betriebe mit mehr als 5 Beschäftigten können einen Betriebsrat gründen (§ 5 ArbSchG, § 1 BetrVG).

14. Welche Steuerpflichten haben eingereiste Fachkräfte in Deutschland?

Internationale Fachkräfte unterliegen ab dem ersten Arbeitstag der deutschen Steuerpflicht, wenn sie in Deutschland arbeiten und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hier haben.

Wichtige Steuerregelungen:

  • Einkommensteuerpflicht: Ab Arbeitsbeginn in Deutschland steuerpflichtig (§ 1 EStG).
  • Lohnsteuerabzug: Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Bruttogehalt ab (§ 38 EStG).
  • Steuerklassen: Steuerlast hängt von der Steuerklasse ab (I-VI, § 38b EStG).
  • Doppelbesteuerung: Deutschland hat Abkommen mit vielen Ländern zur Vermeidung (§ 50d EStG).
  • Steuererklärung: Fachkräfte können eine Einkommensteuererklärung einreichen, um ggf. Steuern zurückzuerhalten (§ 46 EStG).
  • Steuerfreibeträge: Grundfreibetrag 2024: 11.604 € (Ledige), 23.208 € (Verheiratete) + Werbungskostenpauschale (§ 32a EStG).
  • Sozialabgaben absetzbar: Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherungen steuerlich begünstigt (§ 10 EStG).
  • Sonderzahlungen steuerpflichtig: Bonuszahlungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld unterliegen der Steuer.

15. Welche Versicherungen sind für ausländische Fachkräfte in Deutschland erforderlich?

Arbeitgeber in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Arbeitnehmer bestimmte Sozialversicherungen abzuschließen und Beiträge abzuführen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB).

Pflichtversicherungen für Fachkräfte:

  • Krankenversicherung (§ 5 SGB V): Pflicht für Arbeitnehmer mit Einkommen unter 69.300 € (2024). Beiträge: 14,6 % des Bruttolohns (Arbeitgeber & Arbeitnehmer je 50 %).
  • Rentenversicherung (§ 1 SGB VI): Beitragssatz 18,6 %, dient der Altersvorsorge und Absicherung bei Erwerbsminderung.
  • Arbeitslosenversicherung (§ 25 SGB III): Beitrag 2,6 %, Absicherung gegen Arbeitslosigkeit.
  • Pflegeversicherung (§ 20 SGB XI): Beitrag 4 % (zusätzlicher Zuschlag für Kinderlose: 0,6 %).
  • Unfallversicherung (§ 150 SGB VII): Vom Arbeitgeber getragen, schützt bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Zusätzliche freiwillige Versicherungen:

  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV) → Arbeitgeber kann Rentenbeiträge leisten.
  • Betriebliche Krankenversicherung (bKV) → Zusatzschutz für medizinische Versorgung.
  • Gruppenunfallversicherung → Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung.

F.Integration und langfristige Perspektiven

16. Welche Programme gibt es zur Integration ausländischer Fachkräfte?

Die Integration ausländischer Fachkräfte in den deutschen Arbeitsmarkt erfordert sprachliche, berufliche und organisatorische Unterstützung. Staatliche und privatwirtschaftliche Programme erleichtern diesen Prozess.

1. Sprachförderung und Integrationskurse

  • Integrationskurse (§ 43 AufenthG) → Vermittlung von Sprachkenntnissen (A1–B1) sowie gesellschaftlicher und kultureller Orientierung, organisiert durch das BAMF.
  • Berufssprachkurse (§ 45a AufenthG) → Sprachkurse auf Niveau B1–C1, finanziert durch das BAMF und die Bundesagentur für Arbeit.
  • Firmeninterne Sprachförderung → Unternehmen bieten betriebsspezifische Deutschkurse an.

2. Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit

  • Förderprogramme für Fachkräfte → Finanzielle Unterstützung für Anpassungsqualifizierungen, Weiterbildungen und Praktika.
  • Willkommenslotsen-Programm → Hilfe für KMU bei der Integration ausländischer Fachkräfte.
  • Anerkennungsförderung → Zuschüsse für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen und Weiterbildungsmöglichkeiten.

17. Wie können Fachkräfte ihre Karrierechancen in Deutschland verbessern?

Internationale Fachkräfte haben in Deutschland viele Möglichkeiten, ihre Karriere langfristig zu fördern. Neben der beruflichen Qualifikation sind Sprachkenntnisse, Netzwerke und Weiterbildungen entscheidend.

1. Weiterbildungen und Qualifikationen erweitern

  • Berufliche Anerkennung & Zusatzqualifikationen → Anpassungsqualifikationen helfen bei der vollständigen Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
  • Fachspezifische Fortbildungen → Spezialisierungen und Zertifizierungen (z. B. in IT, Ingenieurwesen, Gesundheitswesen) erhöhen Jobchancen und Gehälter.
  • Sprachkurse & Fachdeutsch → Sprachkenntnisse auf B2–C1-Niveau verbessern die berufliche Integration, besonders in kundenorientierten Berufen.

2. Netzwerke und Branchenkontakte aufbauen

  • Berufliche Netzwerke (LinkedIn, Xing, Branchenverbände) → Direkter Zugang zu neuen Jobangeboten und Karrierechancen.
  • Mentoring-Programme & Fachmessen → Erfahrungsaustausch und direkte Kontakte zu Unternehmen.

18. Welche Unterstützung gibt es für Familienangehörige, die nachziehen möchten?

Der Familiennachzug für Fachkräfte in Deutschland ist unter bestimmten Bedingungen möglich und wird durch gesetzliche Regelungen erleichtert.

a. Familiennachzug für Ehepartner und Kinder

  • Ehepartner & Kinder → Können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen (§§ 27–30 AufenthG).
  • Keine Wartezeit → Antrag kann gleichzeitig mit dem Visum der Fachkraft gestellt werden.
  • Aufenthaltserlaubnis → In der Regel an die Aufenthaltserlaubnis der Fachkraft gekoppelt.

b. Keine Deutschkenntnisse für Ehepartner erforderlich

  • Gilt für Fachkräfte mit einer Blauen Karte EU oder im beschleunigten Verfahren (§ 30 AufenthG).
  • Für andere Visa-Kategorien kann A1-Sprachnachweis erforderlich sein.

c. Arbeitserlaubnis für Ehepartner

  • Automatische Arbeitserlaubnis bei Aufenthaltstitel der Fachkraft (§ 29 AufenthG).
  • Keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.

d. Aufenthaltserlaubnis für Kinder

  • Kinder unter 16 Jahren erhalten eine Aufenthaltserlaubnis ohne zusätzliche Bedingungen.
  • Kinder über 16 Jahren benötigen Integrationsnachweise (z. B. Sprachkenntnisse, Schulbesuch).

e. Finanzielle Unterstützung & Wohnsituation

  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum & gesicherte finanzielle Mittel.
  • Unterstützung bei Wohnungssuche & Schul-/Kita-Anmeldung möglich.

f. Kindergeld & Elterngeld

  • Kindergeld: 250 € pro Kind/Monat (§ 62–78 EStG).
  • Elterngeld: Möglich bei Elternzeit (§ 1 BEEG).

g. Schulpflicht & Kita-Plätze

  • Schulpflicht ab 6 Jahren.
  • Anspruch auf Kita-Platz, teilweise mit staatlicher Förderung.

h. Sprach- und Integrationskurse für Familienangehörige

  • Geförderte Integrationskurse & Sprachprogramme über das BAMF (§ 44 AufenthG).

Aii-Consulting unterstützt Fachkräfte und ihre Familien bei allen administrativen Schritten für den Familiennachzug und die Integration in Deutschland.

19. Welche Herausforderungen gibt es für Arbeitgeber und Fachkräfte im Verfahren?

Das Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG erleichtert die Einstellung qualifizierter ausländischer Fachkräfte. Dennoch gibt es bürokratische Hürden, die Unternehmen bewältigen müssen. Aii-Consulting unterstützt Arbeitgeber bei allen Schritten, um den Prozess effizient und reibungslos zu gestalten.

1. Herausforderungen für Arbeitgeber

Abstimmung mit Behörden

  • Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden, der Bundesagentur für Arbeit und deutschen Konsulaten erforderlich.
  • Aii-Consulting übernimmt die Kommunikation, um Verzögerungen zu vermeiden.

Vollständigkeit der Antragsunterlagen

  • Dokumente müssen formal korrekt und beglaubigt vorliegen.
  • Aii-Consulting prüft alle Unterlagen, um Ablehnungen zu verhindern.

Berufsanerkennung und Arbeitsmarktzulassung

  • Fachkräfte benötigen eine Anerkennung ihrer Qualifikationen durch IHK, HWK oder Fachkammern.
  • Aii-Consulting koordiniert den gesamten Prozess.

Verzögerungen im Verfahren

  • Obwohl das Verfahren vier Monate dauern sollte, kann es Verzögerungen geben.
  • Aii-Consulting setzt sich für eine schnellere Bearbeitung bei Behörden ein.

2. Unterstützung durch Aii-Consulting

  • Vollständige Behördenkommunikation, um den Aufwand für Arbeitgeber zu minimieren.
  • Detaillierte Prüfung aller Anträge zur Vermeidung von Fehlern.
  • Koordination des gesamten Fachkräfteverfahrens, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Mit der professionellen Unterstützung von Aii-Consulting können Unternehmen das Fachkräfteverfahren effizient und ohne unnötige Verzögerungen durchführen.

20. Welche Unterschiede gibt es zwischen dem beschleunigten Fachkräfteverfahren und der Chancenkarte?

Das Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) richtet sich an Arbeitgeber, die eine ausländische Fachkraft einstellen möchten. Die Chancenkarte (§ 20a AufenthG) ermöglicht es qualifizierten Fachkräften, ohne festen Arbeitsvertrag nach Deutschland einzureisen und eine Stelle zu suchen.

Fachkräfteverfahren (Arbeitgeber beantragt)

Arbeitsvertrag erforderlich
Schnellere Bearbeitung (ca. 4 Monate)
Berufsanerkennung nötig
Sofortige Vollzeitbeschäftigung möglich

Ideal für Unternehmen, die bereits eine Fachkraft gefunden haben.

Chancenkarte (Fachkraft beantragt)

Kein Arbeitsvertrag nötig
Bis zu 12 Monate Jobsuche in Deutschland
Punktebasiertes System (Qualifikation, Erfahrung, Sprache)
Teilzeitbeschäftigung (20 Std./Woche) erlaubt

Ideal für Fachkräfte, die flexibel nach Deutschland kommen möchten.

Fazit

📌 Fachkräfteverfahren → Schnelle Einreise mit Arbeitsvertrag
📌 Chancenkarte → Aufenthalt für Jobsuche

Aii-Consulting unterstützt Arbeitgeber und Fachkräfte im gesamten Prozess.

21. Können Arbeitgeber den Antrag für mehrere Fachkräfte gleichzeitig stellen?

Ja, Arbeitgeber können mehrere Fachkräfte parallel beantragen, jedoch muss für jede Fachkraft ein separater Antrag gestellt werden.

Wichtige Punkte:

Einzelne Anträge erforderlich – Keine Sammelanträge möglich, jede Fachkraft wird individuell geprüft.
Parallele Bearbeitung – Mehrere Anträge können gleichzeitig bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
Unternehmensprüfung – Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob das Unternehmen genügend Kapazitäten für mehrere Fachkräfte hat.
Große Rekrutierungen – Unternehmen mit hohem Personalbedarf (z. B. Bau, Pflege, IT, Gastronomie & Hotellerie) können mit Behörden abgestimmte Verfahren nutzen.

Aii-Consulting unterstützt Unternehmen bei der effizienten Koordination mehrerer Anträge und sorgt für eine reibungslose Abwicklung.

22. Kann Aii-Consulting gleichzeitig die Anträge für mehrere Fachkräfte bearbeiten?

Ja, Aii-Consulting kann mehrere Fachkräfteanträge parallel bearbeiten und sorgt für eine effiziente Abwicklung im beschleunigten Fachkräfteverfahren.

Leistungen von Aii-Consulting:

Individuelle Antragstellung – Jeder Antrag wird separat bei den Behörden eingereicht und geprüft.
Parallele Bearbeitung – Koordination mehrerer Anträge, um Wartezeiten zu vermeiden.
Unternehmensprüfung – Unterstützung bei Nachweisen zur finanziellen und betrieblichen Leistungsfähigkeit.
Fachkräftebetreuung – Begleitung bei Anerkennung, Visum und Einreisevorbereitungen.
Großrekrutierungen – Maßgeschneiderte Lösungen für Branchen mit hohem Personalbedarf (z. B. Gesundheitswesen, Handwerk, IT, Gastronomie & Hotellerie).

Mit Aii-Consulting profitieren Unternehmen von einer schnellen, professionellen und rechtssicheren Abwicklung – auch bei mehreren parallelen Anträgen.

23.Welche Behörde ist für die Bearbeitung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens zuständig?

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG wird von mehreren Behörden koordiniert:

Ausländerbehörde am Unternehmensstandort
→ Prüft Antragsunterlagen und beantragt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
→ Stellt die Vorabzustimmung für das Visum aus.

Bundesagentur für Arbeit (BA)
→ Prüft Arbeitsbedingungen (Gehalt, Arbeitsmarktanforderungen).
→ Erteilt die Zustimmung zur Beschäftigung.

Deutsche Botschaft/Konsulat im Herkunftsland
→ Bearbeitet den Visumantrag und führt Identitätsprüfungen durch.
→ Erteilt das nationale Visum zur Einreise nach Deutschland.

Aii-Consulting koordiniert den gesamten Prozess und sorgt für eine schnelle, fehlerfreie Abwicklung des Fachkräfteverfahrens.

24. Welche Unterschiede gibt es zwischen dem Fachkräfteverfahren für akademische Berufe und für Ausbildungsberufe?

Das Fachkräfteverfahren unterscheidet sich je nach Qualifikation. Die wichtigsten Unterschiede:

Akademische Berufe (§ 18b AufenthG)
→ Anerkannter Hochschulabschluss erforderlich.
→ Keine formale Berufsanerkennung nötig, außer für reglementierte Berufe (z. B. Ärzte, Lehrer).
→ Blaue Karte EU möglich (Mindestgehalt 45.300 €, für Mangelberufe 39.682,80 €).
→ Keine Arbeitsmarktprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit.

Ausbildungsberufe (§ 18a AufenthG)
→ Anerkannte Berufsausbildung zwingend erforderlich.
→ Vollständige Berufsanerkennung vor Arbeitsaufnahme nötig.
→ Anerkennung durch IHK FOSA, HWK oder zuständige Landesbehörden.
→ Arbeitsmarktprüfung und tarifgerechtes Gehalt erforderlich.
→ Falls Anerkennung fehlt, kann ein Visum für eine Qualifizierungsmaßnahme beantragt werden.

Aii-Consulting unterstützt Fachkräfte und Unternehmen bei Anerkennungsverfahren, Anträgen und behördlichen Prozessen.

25. Gibt es eine Altersgrenze für Fachkräfte, die über dieses Verfahren nach Deutschland einwandern möchten?

Nein, es gibt keine allgemeine Altersgrenze für das Fachkräfteverfahren gemäß § 81a AufenthG. Fachkräfte können unabhängig vom Alter nach Deutschland einwandern.

Besondere Regelungen ab 45 Jahren (§ 18a & § 18b Abs. 1 AufenthG)
→ Fachkräfte ab 45 Jahren müssen ein Mindestgehalt von 49.830 € brutto jährlich (4.152,50 € monatlich, Stand 2024) oder eine angemessene Altersvorsorge nachweisen.
→ Falls diese Bedingungen nicht erfüllt sind, kann die Ausländerbehörde im Einzelfall entscheiden.

Blaue Karte EU: Einkommensgrenzen 2024
Allgemeine Berufe: 45.300 € brutto jährlich
Mangelberufe: 39.682,80 € brutto jährlich

Aii-Consulting unterstützt Fachkräfte und Arbeitgeber bei allen Fragen rund um das Fachkräfteverfahren.

26. Welche Möglichkeiten gibt es, wenn das Visum länger als erwartet bearbeitet wird?

Falls es zu Verzögerungen kommt, gibt es mehrere Möglichkeiten, das Verfahren zu beschleunigen:

Direkte Klärung mit der Ausländerbehörde
→ Aii-Consulting übernimmt die Kommunikation mit den Behörden und überprüft den Bearbeitungsstatus.

Fehlende Unterlagen schnell nachreichen
→ Falls Dokumente unvollständig sind oder nachgereicht werden müssen, sorgt Aii-Consulting für eine schnelle Bereitstellung.

Dringlichkeitsanfrage bei Behörden
→ Falls das Unternehmen auf die schnelle Einreise der Fachkraft angewiesen ist, erstellt Aii-Consulting ein offizielles Schreiben mit:
✅ Begründung der Dringlichkeit (z. B. Arbeitsbeginn, betriebliche Notwendigkeit)
✅ Verweis auf die gesetzlichen Fristen im § 81a AufenthG
✅ Direkte Übermittlung an die zuständigen Behörden

Aii-Consulting unterstützt Unternehmen und Fachkräfte dabei, Verzögerungen zu minimieren und das Verfahren effizient abzuschließen.

27. Kann eine Fachkraft mit einem beschleunigten Visum auch ihre Familie nach Deutschland bringen?

Ja, Ehepartner und Kinder können im Rahmen des Familiennachzugs nachkommen. Voraussetzung dafür sind:

Gesicherter Lebensunterhalt → Das Einkommen der Fachkraft muss ausreichen, um die Familie zu versorgen.
Angemessener Wohnraum → Es muss eine geeignete Wohnung für die Familie vorhanden sein.
Krankenversicherung → Alle Familienmitglieder müssen versichert sein.

Aii-Consulting unterstützt Fachkräfte und Arbeitgeber beim Familiennachzug, um den Prozess reibungslos zu gestalten.

28. Welche Verpflichtungen haben Arbeitgeber nach der Einreise der Fachkraft?

Arbeitgeber müssen nach der Einreise der Fachkraft folgende Schritte durchführen:

Anmeldung bei den Behörden → Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, Registrierung bei der Sozialversicherung und Krankenkasse.
Integration in das Unternehmen → Unterstützung bei organisatorischen Abläufen und Behördengängen.
Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften → Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen und tariflicher Vergütung.

Aii-Consulting begleitet Arbeitgeber bei diesen Prozessen, um eine reibungslose Eingliederung der Fachkraft zu gewährleisten.

29. Wie lange ist die Vorabzustimmung für das Visum gültig?

Die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde ist sechs Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Fachkraft das Visum beantragen und nach Deutschland einreisen.

30. Welche Konsequenzen hat eine Ablehnung des Visums trotz Vorabzustimmung?

Ein Visumantrag kann trotz Vorabzustimmung der Ausländerbehörde abgelehnt werden, wenn:

  • Unvollständige oder fehlerhafte Angaben gemacht wurden.
  • Zweifel an der Qualifikation oder Berufsanerkennung bestehen.
  • Sicherheitsbedenken oder fehlende finanzielle Nachweise vorliegen.

In diesem Fall kann eine Remonstration (Einspruch) eingelegt oder ein neuer Antrag mit korrigierten Unterlagen gestellt werden.

Aii-Consulting unterstützt Fachkräfte und Unternehmen bei der Prüfung und Optimierung der Antragsunterlagen, um Ablehnungen zu vermeiden.

31. Wie können sich Fachkräfte gegen eine Visumsablehnung wehren?

Fachkräfte haben zwei Möglichkeiten, gegen eine Ablehnung des Visums vorzugehen:

  • Remonstration: Innerhalb eines Monats kann bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem Konsulat Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt werden.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht: Falls die Remonstration erfolglos bleibt, besteht die Möglichkeit, eine Klage beim Verwaltungsgericht in Deutschland einzureichen.

32. Welche Steuerpflichten haben eingereiste Fachkräfte in Deutschland?

Alle Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten, unterliegen der Einkommensteuerpflicht.

  • Die Steuerklasse richtet sich nach dem Familienstand und beeinflusst die Höhe der Lohnsteuerabzüge.
  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit vielen Ländern regeln, ob das Einkommen in Deutschland oder im Herkunftsland besteuert wird.

33. Welche Rolle spielt die Sozialversicherung für Fachkräfte aus dem Ausland?

Alle Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten, unterliegen der Pflichtversicherung in der Sozialversicherung. Dazu gehören:

  • Krankenversicherung: Gesetzlich oder privat, abhängig vom Einkommen.
  • Rentenversicherung: Beiträge für die Altersvorsorge, ggf. anrechenbar mit Rentenansprüchen aus dem Herkunftsland.
  • Arbeitslosenversicherung: Absicherung im Falle eines Arbeitsplatzverlustes.
  • Pflegeversicherung: Unterstützung im Pflegefall.

Die Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen und je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

34. Welche Rechte haben Fachkräfte im deutschen Arbeitsrecht?

Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten, haben die gleichen Rechte wie deutsche Arbeitnehmer. Dazu gehören:

  • Mindestlohn: Ab 2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,41 € pro Stunde.
  • Arbeitsvertrag: Schriftlicher Vertrag mit geregelten Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz.
  • Gleiche Behandlung: Keine Diskriminierung aufgrund von Nationalität, Geschlecht oder Herkunft.
  • Sozialversicherung: Pflichtversicherung in Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Aii-Consulting unterstützt Fachkräfte und Arbeitgeber bei arbeitsrechtlichen Fragen und der Vertragsgestaltung.

35. Wie können Fachkräfte ihre Karrierechancen in Deutschland verbessern?

Fachkräfte können ihre beruflichen Perspektiven in Deutschland durch folgende Maßnahmen optimieren:

  • Weiterbildung nutzen: Kurse und Zertifikate von IHK, Universitäten oder Fachakademien können die Qualifikation verbessern.
  • Sprachkenntnisse erweitern: Deutschkurse (B2/C1) steigern die Chancen, am Arbeitsplatz eine höhere Position zu erreichen.
  • Netzwerke aufbauen: LinkedIn, Xing, Branchenverbände und Fachmessen helfen, Kontakte zu knüpfen und neue Entwicklungsmöglichkeiten zu entdecken.

36. Welche Programme gibt es zur Integration ausländischer Fachkräfte?

Integrationskurse (BAMF, Bundesagentur für Arbeit)

  • Vermittlung von Sprachkenntnissen (A1–B1) und kultureller Orientierung.
  • Pflicht für bestimmte Fachkräfte mit langfristigem Aufenthalt.

Berufliche Anpassungsqualifikationen

  • Ergänzende Schulungen, falls die Anerkennung der Qualifikation nur teilweise erfolgt.
  • Unterstützung durch IHK, HWK oder spezielle Förderprogramme.

Sprachkurse für den Beruf

  • Berufsbezogene Sprachförderung (B1–C1) für bessere Integration am Arbeitsplatz.
  • Oft finanziert durch das BAMF oder die Bundesagentur für Arbeit.

37. Welche Versicherungen sind für ausländische Fachkräfte in Deutschland erforderlich?

 Pflichtversicherungen (gesetzlich vorgeschrieben):

Krankenversicherung – Jede Fachkraft muss entweder gesetzlich oder privat krankenversichert sein.
Rentenversicherung – Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenkasse für die Altersvorsorge.
Arbeitslosenversicherung – Absicherung gegen Einkommensausfall im Falle einer Arbeitslosigkeit.
Pflegeversicherung – Ergänzung zur Krankenversicherung, um im Pflegefall Unterstützung zu erhalten.
Unfallversicherung – Gilt für Arbeits- und Wegeunfälle, wird vom Arbeitgeber gezahlt.

Zusätzlich empfohlene Versicherungen:

Berufsunfähigkeitsversicherung – Schützt das Einkommen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit.
Private Haftpflichtversicherung – Deckt Schäden ab, die versehentlich Dritten zugefügt werden.
Hausratversicherung – Sichert das eigene Hab und Gut gegen Schäden durch Feuer, Wasser oder Diebstahl.
Rechtsschutzversicherung – Übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei arbeitsrechtlichen oder privaten Streitigkeiten.
Zusätzliche private Krankenversicherung – Ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung um bessere Leistungen (z. B. Zahnersatz, Sehhilfen, Chefarztbehandlung).
Unfallversicherung – Absicherung bei Unfällen im privaten Bereich (da die gesetzliche Unfallversicherung nur für Arbeitsunfälle gilt).
Kfz-Haftpflichtversicherung – Pflicht für alle Fahrzeughalter in Deutschland.

38. Welche Herausforderungen gibt es für Arbeitgeber und Fachkräfte im Verfahren?

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren erleichtert die Rekrutierung internationaler Talente, bringt jedoch einige Herausforderungen mit sich:

Lange Bearbeitungszeiten – Trotz des beschleunigten Verfahrens kann es zu Verzögerungen bei der Anerkennung von Qualifikationen und der Visumerteilung kommen.
Komplexe Behördenprozesse – Die Abstimmung zwischen Ausländerbehörde, Bundesagentur für Arbeit und deutschen Auslandsvertretungen erfordert sorgfältige Planung.
Fehlende oder unvollständige Unterlagen – Dokumente müssen vollständig und korrekt sein, da Nachforderungen das Verfahren erheblich verlängern können.
Arbeitsmarktzulassung und Qualifikationsprüfung – Die Berufsanerkennung ist in vielen Fällen zwingend erforderlich, insbesondere bei nicht-akademischen Berufen.
Zusätzliche Nachweise für Fachkräfte ab 45 Jahren – Höhere Gehaltsanforderungen oder Rentennachweise können das Verfahren verkomplizieren.

Aii-Consulting unterstützt Arbeitgeber und Fachkräfte bei der vollständigen Antragstellung, optimiert den Prozess und minimiert Verzögerungen durch gezielte Vorbereitung.

39. Welche Unterschiede gibt es zwischen dem beschleunigten Fachkräfteverfahren und der Chancenkarte?

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren: Arbeitgebergesteuertes Verfahren für Fachkräfte mit einem konkreten Arbeitsangebot und einem anerkannten Abschluss. Der Antrag erfolgt durch den Arbeitgeber, die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu vier Monate.

Chancenkarte: Punktebasiertes System für Fachkräfte ohne festen Arbeitsvertrag. Bewerber können bis zu 12 Monate in Deutschland bleiben, um eine Arbeit zu suchen. Kriterien wie Qualifikation, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse entscheiden über die Erteilung.

Aii-Consulting berät Arbeitgeber und Fachkräfte zu beiden Verfahren und unterstützt bei der schnellen und reibungslosen Abwicklung.

40. Welche Behörde ist für die Bearbeitung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens zuständig?

Ausländerbehörde: Koordiniert das gesamte Verfahren und holt die Zustimmung anderer Behörden ein.
Bundesagentur für Arbeit: Prüft, ob die Fachkraft unter den vorgeschriebenen Bedingungen eingestellt werden darf.
IHK/HWK: Übernimmt die Anerkennung ausländischer Qualifikationen, wenn erforderlich.
Deutsche Botschaft/Konsulat: Stellt das Visum aus, nachdem alle Prüfungen abgeschlossen sind.

Aii-Consulting unterstützt Arbeitgeber dabei, das Verfahren reibungslos mit den zuständigen Behörden zu durchlaufen.

41- Wie wird sichergestellt, dass die Arbeitsbedingungen für ausländische Fachkräfte den deutschen Standards entsprechen?

Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit (§ 39 AufenthG)

  • Die BA stellt sicher, dass ausländische Fachkräfte zu gleichen Bedingungen wie deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden.
  • Gehalt, Arbeitszeiten, Urlaub und Sozialleistungen werden überprüft.

Mindestlohn und Tariflöhne

  • Arbeitgeber müssen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn (2024: 12,41 €/Stunde) zahlen.
  • In tarifgebundenen Branchen gelten höhere Löhne (z. B. Baugewerbe, Pflege, Handwerk).

Sozialversicherungspflicht

  • Jede Fachkraft muss kranken-, renten-, pflege- und arbeitslosenversichert sein.
  • Arbeitgeber tragen einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge.

Kontrollen durch Zoll und Arbeitsschutzbehörden

  • Der Zoll prüft regelmäßig die Einhaltung der Mindestlohn- und Arbeitszeitregelungen.
  • Arbeitsschutzbehörden kontrollieren Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz.

Aii-Consulting berät Unternehmen zur Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Vorgaben und unterstützt bei der rechtssicheren Integration ausländischer Fachkräfte.

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